QEW-Bildungszentrum

Bahnhofstraße 46, 76137 Karlsruhe

Intensivkurs - 4 Wochen

Die Aufgaben, die im Bewachungsgewerbe anfallen, sind sehr vielseitig. Allen gemein ist aber, dass es sich um den Schutz von Objekten, Veranstaltungen oder Personen handelt und dass das Gewerberecht das Vorhandensein der Sachkundeprüfung nach 34a vorgibt. Die Sachkundeprüfung nach 34a ist für alle Angestellten im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben, sofern sie Kontrollgänge im öffentlichen Raum vornehmen. Beispiele dafür sind Kaufhäuser, Einkaufszentren oder Bahnhöfe. Auch der Schutz vor Ladendieben wird durch Angestellte aus dem Bewachungsgewerbe realisiert. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Kontrolle des Einlasses in Bars und Diskotheken, auch hier besagt das geltende Recht, dass die Sicherheit der Menschen nur durch Personen gewährleistet werden kann, die eine Sachkundeprüfung nach 34a vorweisen können.

Wichtig: Auch derjenige, der das Bewachungsunternehmen leitet bzw. der Firmeninhaber muss diese Prüfung vorzeigen können, auch wenn er selbst nicht auf Kontrollgänge geht. Weitere Beispiele für Tätigkeiten, die die genannte Prüfung verlangen, sind:

  • Revierdienst
  • Geldtransporte
  • Citystreife
  • Einzelhandelsdetektive
  • Kontrolle der Bahnhofssicherheit
  • Personen- und Gepäckkontrolle am Flughafen
  • Bewachen in Aufnahmeeinrichtungen in leitender Funktion
  • Bewachung von Großveranstaltungen in leitender Funktion

631/66/22

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • UVV/DGUV
  • Umgang mit Menschen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Waffenrecht
  • Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung

Mo-Fr. 8:30h – 15:00h

Geeignet für Personen, die einen Einstieg ins Bewachungsgewerbe anstreben, der schon tätig sind. Gute Deutschkenntnisse, mindestens aber ein B2 Zertifikat. Solltest Du kein B2 Zertifikat nachweisen könne, helfen wir Dir gerne dabei dies zu erlangen.